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Pallas: Body-Cam kann Polizei und Bürgern gleichermaßen nutzen

Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Dienstag nach der Sondersitzung des Innenausschusses zur Anhörung zum Polizeigesetz.

„Die Body-Cam kann gewaltträchtige Situationen entschärfen und damit Polizisten und Bürger vor Gewalt schützen. Allerdings werden damit auch viel mehr personenbezogene Daten erfasst“, so Albrecht Pallas nach der Anhörung. „Genau deshalb hat sich die SPD bei der Ergänzung des Polizeigesetz-Entwurfs zur Body-Cam für mehr Transparenz und Rechte der Betroffenen eingesetzt. So ist nun vorgesehen, dass Betroffene gespeicherte Daten einsehen und dabei auf Wunsch einen Anwalt hinzuziehen können. Und mit den Daten kann auch überprüft werden, ob die Polizei rechtmäßig gearbeitet hat. Die Body-Cam kann also Polizei und Bürgern gleichermaßen nutzen.“

„Konsequent wäre aus Sicht der SPD gewesen, gleichzeitig die anonymisierte Polizeikennzeichnung mit einzuführen, um effektiven Rechtsschutz für die Betroffenen zu sichern. In diesem Punkt konnten wir uns bei der CDU nicht durchsetzen. Dafür haben wir die Vertrauens- und Beschwerdestelle gestärkt. Sie soll künftig nicht mehr im Innenministerium angesiedelt sein. Das wird helfen, Transparenz über polizeiliche Maßnahmen herzustellen und die Bürgerrechte von Betroffenen zu sichern.“